Fischereifreie Gebiete: Zehn Prozent weniger Fläche – mit Folgen für die Küstenfischerei
Jever
Zur geplanten Ausweisung fischereifreier Gebiete des niedersächsischen Küstenmeeres, zu denen die niedersächsische Landesregierung derzeit ein Flächenkonzept erarbeitet, erklärt Katharina Jensen MdL, fischereipolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:
„Naturschutz im Wattenmeer ist wichtig und richtig. Aber der Zeitpunkt und die Grundlage der aktuellen Planungen sind hochproblematisch. Künftig sollen zehn Prozent des Wattenmeers streng geschützt werden. Das bedeutet noch weniger Fläche für unsere Küstenfischer. Da die Flächenkonkurrenz vor unserer Küste bereits heute sehr groß ist, ist das inzwischen eine Existenzfrage.“
Zwar setzen das Umwelt- und das Agrarministerium in Hannover damit Vorgaben aus der EU-Biodiversitätsstrategie um, die vorsehen, dass bis 2030 mindestens 30 Prozent der Meeresflächen geschützt und davon mindestens zehn Prozent streng geschützt werden müssen – „Beteiligung darf aber dann nicht bedeuten, dass fertige Konzepte von den Fischern nur noch zur Kenntnis genommen werden können“, betont Jensen. „Wer tragfähige Lösungen will, braucht eine realistische wirtschaftliche Bewertung, voll-ständige Datengrundlagen und einen Dialog, der diesen Namen verdient.“
Derzeit läuft die Verbandsbeteiligung, das Konzept soll schon im März vorgelegt werden. Das Fachkonzept definiert zunächst einen Suchraum innerhalb bestehender Schutzgebiete. In einem zweiten Schritt sollen daraus konkrete Teilflächen festgelegt werden. Insgesamt sollen rund 54.710 Hektar als fischereifrei ausgewiesen werden. Für diese Flächen wird ein vollständiger, ganzjähriger Ausschluss der Fischerei zugrunde gelegt. Die betroffenen Gebiete stünden der gewerblichen Nutzung damit dauerhaft nicht mehr zur Verfügung.
Nach den vorliegenden Karten betreffen die vorgesehenen Teilflächen unter anderem Bereiche im Jadebusen sowie vor Wangerooge.
An der niedersächsischen Nordseeküste sind 114 Fischereifahrzeuge registriert. Diese werden von 317 Beschäftigten bewirtschaftet. Darunter befinden sich 88 Krabbenkutter sowie fünf Fahrzeuge der Muschelfischerei in insgesamt 17 Fischereihäfen. Die sozioökonomische Bewertung analysierte 18 Teilflächen auf Grundlage von VMS-Daten, Logbüchern, Anlandungen und Schiffsregisterdaten aus den Jahren 2021 bis 2023.
„Für jede Teilfläche wurden Erlöse, Schiffe und sogenannte „Stresslevel“ berechnet. An-passungen oder Ausweichverhalten der Betriebe wurden dabei nicht berücksichtigt. Schiffe unter zwölf Metern Länge wurden in die Analyse überhaupt nicht einbezogen“, kritisiert Jensen. „Gerade diese kleineren Schiffe sind jedoch ein relevanter Bestandteil der niedersächsischen Küstenfischerei“, so Jensen. Ihre Nichtberücksichtigung könne daher die tatsächliche regionale Betroffenheit nur eingeschränkt abbilden. Es sei des-halb eine differenzierte Betrachtung aller Flottensegmente erforderlich.
In den vergangenen Jahren sind durch den Ausbau der Offshore-Windkraft, durch Inf-rastrukturmaßnahmen sowie durch Kabeltrassen und deren Schutzkorridore zusätzliche Einschränkungen für die Fischerei entstanden. In den Schutzsäumen entlang der Kabel ist eine Befischung nicht zulässig.
„Viele Betriebe stehen vor strukturellen Entscheidungen. Gleichzeitig müssen Bewirtschaftungspläne, etwa in der Muschelfischerei, fortgeschrieben werden. Vor diesem Hintergrund müssen wirtschaftliche Auswirkungen vollständig und realistisch bewertet werden.“
Wer tragfähige Lösungen will, braucht vollständige Datengrundlagen und einen transparenten Dialog.