Mit Unverständnis reagiert CDU-Landtagskandidatin Katharina Jensen auf die Entscheidung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages
zum Wolfsmanagement.
Im Ausschuss wurde mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linken eine niedersächsische Petition für ein besseres Wolfsmanagement abgelehnt.
„Der Verzicht auf ein aktives Wolfsmanagement bedeutet auf absehbare Zeit das Aus für die Weidetierhaltung. Gerade unsere Region ist von der Weidetierhaltung geprägt, sie ist im Sinne des Tierwohls gewünscht, Moorschutz und Küstenschutz durch Schafe sind überlebenswichtig für uns.
Die Wolfsangriffe haben in den letzten Jahren zugenommen, Herdenschutzmaßnahmen sind nicht nur teuer, sondern sie werden auch zunehmend von den Wölfen überwunden. Die Belange der betroffenen Tierhalter werden überhaupt nicht ernst genommen.“
Es geht für Katharina Jensen nicht darum, den Wolf auszurotten, sondern um die sinnvolle Regulierung der Wolfspopulation, die in Deutschland keine natürlichen Feinde hat und durch die Nutztierhaltung stets einen gedeckten Tisch vorfindet. „Das Ziel der CDU ist, dass die Menschen dauerhaft in Koexistenz mit dem Wolf leben können und wollen. Andere Länder in der EU wie Schweden oder Frankreich machen es längst vor, wie es
funktionieren kann.“
Die Entscheidung der Ampel-Koalition lässt für die Zukunft der Tierhalter der Region nichts Gutes erwarten:
„Aus ideologischen Gründen werden unsere regionalen Interessen und die konkreten Vorfälle einfach nicht zur Kenntnis genommen. Spielräume werden nicht genutzt. Wir fordern, dass die FFH-Richtlinie endlich vollständig in nationales Recht umgesetzt wird. Bei der Umsetzung wurde die Entnahmeregel, die selektive und streng kontrollierte Entnahme von einzelnen Exemplaren, einfach “vergessen”. Deutschland muss wie andere Länder auch den günstigen Erhaltungszustand gegenüber Brüssel erklären,
um die Regulierung des Bestandes zu ermöglichen“, so Jensen.
Die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht hält die CDU-Landtagskandidatin für zwingend notwendig, ist dies doch von vorneherein stärker auf die Regelung von Konflikten und den Ausgleich von Interessen ausgerichtet, im Gegensatz zum Bundesnaturschutzgesetz, welches ein reines Schutzrecht ist.
„Niedersachsen hat seine Hausaufgaben gemacht, Im Wolfsmonitoring sind wir führend, die Feststellung des Erhaltungszustandes obliegt nun Bundesumweltministerin Steffi Lemke, die sich endlich bewegen muss!“