Der ein oder andere wird sie schon vermisst haben – die Lichterfahrten der Landwirtschaft sind in den letzten Jahren nicht nur ein Highlight in der Vorweihnachtszeit gewesen, sondern auch seit der Corona-Zeit eine wertvolle Veranstaltung, die in vielen ländlichen Regionen Niedersachsens Spenden für soziale Zwecke sammelt.
In diesem Jahr haben sich viele Veranstalter zurückgezogen, da die rechtliche Situation weiterhin nicht geklärt ist. Sind Lichterketten an den Traktoren erlaubt? Wer muss den Treckerzug sichern? So wurden auch in Zetel die zwei geplanten Touren abgesagt, die Familien und insbesondere Kindern, in den vergangenen Jahren so viel Freude bereitet haben.
Aktuell gibt es keine landesweit einheitlichen Regelungen für die Lichterfahrten. Das Niedersächsische Wirtschafts- und Verkehrsministerium unter Leitung von Olaf Lies hat in einem Schreiben vom 11. November 2024 klargestellt, dass es sich bei den Fahrten weder um Brauchtum noch um Angelegenheiten des Versammlungsrechts handle, sondern um Veranstaltungen nach § 29 Abs. 2 StV. Dies führt dazu, dass Genehmigungen und Sicherheitsmaßnahmen in den Händen der örtlichen Straßenverkehrsbehörden liegen, was zu rechtlichen Unsicherheiten führt. Als solche müssten die Fahrten auf einer vom übrigen Verkehr abgegrenzten Strecke stattfinden. Verkehrssicherungsmaßnahmen, die Art der Beleuchtung der Fahrzeuge, die Route und die Teilnehmerzahl würden Vorgaben unterliegen. Der Landkreistag schlussfolgerte daraus in einem Rundschreiben, dass das Ministerium dem Wunsch der Kommunen nach einer niedrigschwelligen Genehmigungsmöglichkeit der Lichterfahrten nicht nachkomme.
Katharina Jensen, CDU-Abgeordnete für den Wahlkreis Friesland/ Jade, ist enttäuscht: „Die Lichterfahrten haben den Menschen in einer hektischen Zeit viel Freude und ein gemeinschaftliches Erlebnis gebracht, das auch noch die Bindung der Bevölkerung zu ihren Landwirten gestärkt hat.“
Die CDU-Fraktion hat daraufhin eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt.
Sie möchte von der Landesregierung wissen, welche konkreten Schritte unternommen werden, um verbindliche und landesweite Regelungen für die Lichterfahrten zu schaffen. Außerdem wird sich nach der Position der Landesregierung zu diesen Fahrten und deren Beitrag zum gesellschaftlichen Dialog mit der Landwirtschaft erkundigt. Auch die möglichen Folgen einer Einstellung der Lichterfahrten aufgrund rechtlicher Unsicherheiten sollen thematisiert werden. Daraufhin schwenkte Verkehrsminister Lies um und erklärte „Lichterfahrten“ zu modernem Brauchtum. Laut einer neuesten Pressemitteilung aus dem Wirtschaftsministerium unterstützt nun die Landesregierung die Lichterfahrten ausdrücklich.
Katharina Jensen äußert ihren Unmut: „Dass nun kurz vor der Durchführung bürokratische Hürden aufgebaut wurden, die vom Wirtschaftsminister zuerst zurückgenommen und dann doch nur auf die Kommunen abgewälzt wurden, ohne eine pragmatische Lösung für die Veranstalter anzubieten, ist für mich vollkommen unverständlich. Eine klare Haltung zu den Lichterfahrten ist hier unbedingt nötig.“