Scheunenfeten in Niedersachen werden weiter möglich sein: „Wir begrüßen, dass die Landesregierung auf Druck der Landjugend und unseres Antrags sich dazu entschieden hat, nun auch für den Erhalt der Scheunenfeten einzutreten. Dennoch gehen die neuen Regelungen teilweise an der Realität des Genehmigungsalltags in den Kommunen vorbei. Die bürokratischen Hürden sind nicht so stark abgebaut worden, wie wir uns das als CDU-Fraktion gewünscht hätten“, sagt die CDU-Landtagsabgeordnete Katharina Jensen für den Wahlkreis Friesland/Jade.
Die Änderung der niedersächsischen Bauordnung mit Blick auf die „Scheunenfeten“ stand am Dienstagnachmittag auf der Tagesordnung des Juni-Plenums in Hannover. „Ein Thema, das auch in Friesland und Jade nicht nur die Landjugend, sondern auch andere Veranstalter in den vergangenen Monaten umgetrieben hat“, so Jensen. „Wir haben uns bei der Abstimmung letztlich enthalten. Grund für die Enthaltung war, dass wir als CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag zwar das Bemühen von Rot-Grün um Vereinfachung erkennen können, und diese natürlich nicht im Kern ablehnen, dennoch aber sehr stark an der Praxistauglichkeit der Verbesserungsvorschläge zweifeln.“
Auch künftig muss ein Bauantrag gestellt werden, wenn auch in einem so genannten ,vereinfachten Baugenehmigungsverfahren‘, in dem im Prinzip nur der Brandschutz geprüft werden soll. Allerdings soll ein Landkreis, so haben es der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst Niedersachsen (GBD) und das zuständige Ministerium besprochen, auch die gesamte Klaviatur fordern dürfen, wenn der Genehmigungsbehörde etwa bei der Prüfung des Brandschutzes weitere relevante Dinge auffallen. „Und hier wäre man wieder im Bereich der Ungleichbehandlung, dass der eine Landkreis so agiert und der andere so. So kann das ,vereinfachte Baugenehmigungsverfahren‘, eben auch schnell wieder zu einem vollumfänglichen werden. Daher brauchen wir ein einfaches und verlässliches System für Antragsteller und Genehmigungsbehörden“, betont Jensen.
Deswegen hat sich die CDU-Fraktion dafür stark gemacht, dass den Genehmigungsbehörden Leitfäden und Praxisbeispiele an die Hand gegeben werden, um die Genehmigungspraxis in Niedersachsens Kommunen möglichst einheitlich zu gewährleisten. „Und wir haben vehement dafür geworben, die temporäre Nutzungsänderung – und damit ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren – auf die Dauer von drei Veranstaltungen im Jahr mit einer jeweiligen maximalen Dauer von vier Tagen auszuweiten“, so Jensen.