Verwilderte Katzen: Wer kann sich kümmern?
Friesland hat kein eigenes Tierheim. Um herrenlose und verwilderte Katzen kümmern sich bei uns deshalb auch Menschen, die das ehrenamtlich und mit Hilfe von Spenden leisten. Tiere werden eingefangen und versorgt, teilweise kastriert und, wo es möglich und mit den Behörden abgestimmt ist, auch wieder an geeigneten Stellen ausgesetzt. Gerade bei verwilderten Katzen ist das keine einfache Aufgabe. Viele sind kaum an Menschen gewöhnt und entsprechend schwer zu vermitteln.
Mit der Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes hat Rot-Grün nun auch die Regeln für Katzen im Jagdschutz verändert. Die Befugnisse der Jagdschutzberechtigten wurden dabei eingeschränkt. Entscheidend ist nun unter anderem, ob eine Hauskatze erkennbar verwildert ist und sich mehr als 350 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt befindet. Das Fundrecht ist nicht neu. Neu sind die engeren jagdrechtlichen Voraussetzungen. Und dann wird aus einer Änderung im Gesetz ziemlich schnell eine praktische Frage: Was passiert mit den Katzen, die aufgegriffen werden und bei denen diese Voraussetzungen nicht vorliegen? Eine verwilderte Katze wird nicht dadurch vermittelbar, dass sie eingefangen wurde. Sie braucht trotzdem einen Platz und muss versorgt werden. Das kostet Geld und bindet Kapazitäten. Gerade in einem Landkreis ohne eigenes Tierheim kann man deshalb nicht einfach voraussetzen, dass für jedes dieser Tiere irgendwo dauerhaft ein Platz vorhanden ist.
Die Kastration ist wichtig, um die unkontrollierte Vermehrung langfristig einzudämmen. Sie beantwortet aber nicht jede Frage im Umgang mit bereits verwilderten Tieren. Diese Katzen sind oft kaum vermittelbar. Gleichzeitig können verwilderte Katzen Auswirkungen auf Vögel und andere Wildtiere haben. Jagdschutz und Tierschutz dürfen deshalb nicht gegeneinander ausgespielt werden. Ich halte es für falsch, die Möglichkeiten der Jägerschaft weiter einzuschränken, ohne für die Praxis eine überzeugende Alternative zu haben.
Denn wo soll eine sehr scheue, nicht vermittelbare Katze dauerhaft untergebracht werden? Welche Lösung ist für das Tier selbst sinnvoll? Und wer trägt die Kosten? Das sind keine theoretischen Fragen. Sie landen bei den Kommunen und bei den Menschen, die sich vor Ort um die Tiere kümmern. Deshalb habe ich Landrat Sven Ambrosy und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Friesland auf die Situation aufmerksam gemacht. Ich möchte wissen, wie die Lage vor Ort eingeschätzt wird und welche Auswirkungen die neue Rechtslage tatsächlich haben kann.
Wir haben als CDU-Landtagsfraktion die Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes abgelehnt. Bei den verwilderten Katzen zeigt sich für mich sehr konkret, warum. Kastration, Tierschutz und Jagdschutz gehören für mich zusammen. Eine Regelung, die die Möglichkeiten der Jägerschaft einschränkt, ohne gleichzeitig eine überzeugende Antwort auf die praktischen Folgen zu geben, überzeugt mich nicht.