Die Stadt Wilhelmshaven will „Wissenschaftsstadt“ werden und hat sich beim zuständigen Ministerium für Inneres und Sport um den Titel beworben. Derzeit ist noch offen, ob das Vorhaben gelingen kann, denn das Ministerium hatte kürzlich durchblicken lassen, dass es geneigt sei, die Bewerbung abzulehnen. „Die Landesregierung hat auch mir gegenüber nun bekräftigt, dass es in Niedersachsen für die Verleihung der Bezeichnung ,Wissenschaftsstadt‘ auf eine besondere historische Bedeutung der wissenschaftlichen Einrichtungen für die Stadt und auf noch heute sichtbare Merkmale – sowohl kulturell als auch architektonisch – ankommt“, berichtet die CDU-Landtagsabgeordnete Katharina Jensen, die Wahlkreispatin für Wilhelmshaven ist.
Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten zum Themenkomplex hervor. Laut der Landesregierung müssen die wissenschaftlichen Einrichtungen prägend für die Stadt und das Stadtbild gewesen sein und noch heute eine zentrale Bedeutung für die Stadt und das Stadtbild haben, wobei die Strukturen, die hierzu geführt haben, in der Vergangenheit ununterbrochen vorhanden gewesen sein müssen. „Das ist natürlich für eine so junge Stadt wie Wilhelmshaven mit nur gut 150 Jahren Geschichte nicht möglich, da tritt sie allein aus diesem Grund bereits hinter historisch gewachsene Hochschulstandorte wie Hannover, Göttingen oder Osnabrück zurück“, sagt Jensen. „Ich finde das aber sehr bedauerlich, da andere Bundesländer wie etwa Bayern offenbar andere Kriterien festgelegt haben, die es durchaus zulassen, dass auch Städte diesen Titel verliehen bekommen, die besonders renommierte Forschungseinrichtungen außerhalb von Universitäten haben“, so Jensen. Denn mit Fürth, Straubing oder Burghausen gäbe es vergleichbare offizielle Wissenschaftsstädte, die sich durch ihre Forschungseinrichtungen und nicht durch ihre Historie als Universitätsstandort auszeichneten.
Die Landesregierung in Niedersachsen weist allerdings nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Verleihung von Bezeichnungen an Kommunen Ländersache sei und daher in jedem Bundesland eigenen Regelungen und Kriterien unterliege. In Niedersachsen ist das über Paragraf 20 Abs. 2 Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) geregelt, wonach das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport auf Antrag einer Gemeinde oder Samtgemeinde eine Bezeichnung verleihen kann. Die Kriterien in Niedersachen sind 2007 von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Innenministeriums, des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur sowie des damaligen Präsidenten des Niedersächsischen Landesarchivs, festgelegt worden, mit dem Ziel nur Kommunen durch einen staatlichen Benennungsakt hervorzuheben, auf die die Kriterien zutreffen, um so eine gesteuerte und nur auf wenige Kommunen begrenzte Verleihung von Bezeichnungen zu ermöglichen. „Das ist natürlich ungünstig für Wilhelmshaven, aber auch für andere Kommunen in Niedersachsen. Bisher gibt es in unserem Bundesland nämlich keine einzige Stadt, die sich offiziell Wissenschaftsstadt nennen darf“, so Jensen. Immerhin weise die Landesregierung aber auf die Möglichkeit hin, dass auch die Stadt Wilhelmshaven jederzeit einen inoffiziellen Namenszusatz wie „Wissenschaftsstadt“ verwenden könne, solange deutlich würde, dass es sich um einen nichtamtlichen Zusatz handele.