Ihre CDU-Landtagsabgeordnete für Friesland und Jade

„Die EU hat längst erkannt, dass die Rückkehr des Wolfs zunehmend zu Konflikten vor Ort führt.”

Es ist im Grundsatz korrekt, dass der Wolf im Rahmen der FFH-Richtlinie auf EU-Ebene noch als „streng geschützt“ gilt, allerdings hat die EU bereits im Dezember 2023 mitgeteilt, dass die Kommission dem Rat einen Vorschlag für einen Beschluss vorlegt, wonach der Schutzstatus des Wolfs angepasst werden soll“, berichtet die CDU-Landtagsabgeordnete Katharina Jensen für den Wahlkreis Friesland/Jade, die auch Mitglied im Agrarausschuss ist, bei ihrem Besuch bei Deichschäfer Kurt Metzner aus Bockhorn. Für den Schäfer ist der Wolf, vor allem für seine Lämmer, eine „extreme Bedrohung“.


Der Schutzstatus soll im Rahmen des Berner Übereinkommens von „streng geschützt“ auf „geschützt“ geändert werden, das entspräche weitestgehend auch dem Standpunkt des Europäischen Parlaments, das dazu im vergangenen Jahr bereits eine Erschließung formulierte. „Die EU hat längst erkannt, dass die Rückkehr des Wolfs vor Ort zunehmend zu Konflikten mit Weidetierhaltern führt. Sie hat auch erkannt, dass die Konzentration von Wolfrudeln in einigen Regionen zu einer echten Gefahr für Nutztiere und potenziell auch für den Menschen geworden ist“, betont Jensen. Daher habe die Kommissionspräsidentin mehrfach die lokalen und nationalen Behörden aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, wo immer es erforderlich ist. „Das ist bereits mit heute geltendem EU-Recht in Einklang zu bringen, wird aber auf Bundesebene und leider auch auf Niedersachsenebene nur sehr zögerlich angegangen.“


Derzeit werde in Niedersachsen eine Verordnung vorbereitet, die die Entnahme von Wölfen vereinfachen und damit beschleunigen soll. „Allerdings gibt es dabei noch etliche offene Fragen und Bund und Land scheinen sich ebenfalls noch nicht einig zu sein“, sagt Jensen. Zwar hatte die Umweltministerkonferenz (UMK) Anfang Dezember auf Vorschlag des Bundesumweltministeriums einstimmig neue Regeln zum Umgang mit dem Wolf beschlossen. Zentrale Neuerungen sind, dass in Gebieten mit erhöhtem
Rissaufkommen bereits nach einmaligem Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren durch einen Wolf eine Abschussgenehmigung möglich ist. Diese soll für einen Zeitraum von 21 Tagen nach dem Rissereignis in einem Umkreis von 1.000 Metern um die betroffene Weide gelten. Ein DNA-Nachweis, um welchen Wolf es sich genau handelt, entfällt. Stattdessen sollen die Länder die Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen festlegen.


Bereits hier gibt es aber unterschiedliche Auffassungen in Niedersachen und im Bund: „Die Bundesumweltministerin spricht von Landkreisebene, der niedersächsische Umweltminister dagegen von Gemeindeebene“, so Jensen. „Und das ist nur eine der vielen Unklarheiten“, kritisiert sie. Es seien zudem unterschiedliche Aussagen darüber getroffen worden, ob pro Genehmigung in einem Gebiet mit erhöhtem Rissvorkommen nur ein Wolf oder auch mehrere Wölfe entnommen werden dürften. Ebenso sei die Frage nach dem Elterntierschutz und danach, wer den Wolf oder die Wölfe entnehmen darf, noch ungeklärt. „Bund und Länder müssen sich hier noch vor Beginn der Weidesaison auf einen klaren und für jeden nachvollziehbaren Fahrplan einigen. Grünes Licht seitens der EU gibt es längst“, so Jensen.