Ihre CDU-Landtagsabgeordnete für Friesland und Jade

Feuerwehr-Einsätze im Wattenmeer: Wer ist zuständig?

Immer wieder kommt es vor, dass Menschen aus dem Watt vor den Stränden des Wangerlands gerettet werden müssen. Dabei sind es die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren im Wangerland, die dann als erste tätig werden. Sie befreien die Menschen aus dem Schlick und sorgen dafür, dass sie wieder sicher an Land kommen können. Oftmals gemeinsam mit anderen Hilfs- und Rettungsorganisationen.

„Dabei ist aber oft nicht klar, wo die Zuständigkeiten für die Freiwilligen Feuerwehrleute enden, wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht und wer Kostenträger für Ausrüstung und Einsätze ist“, sagt die CDU-Landtagsabgeordnete Katharina Jensen aus dem Wangerland. Deswegen hat sie eine entsprechende Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, die nun beantwortet wurde.

Laut Innenministerium grenzt das Gemeindegebiet vom Festland aus an die mittlere Tidehochwasserlinie (MThw-L). Bei dem Wattbereich seewärts der mittleren Tidehochwasserlinie handelt es sich dagegen regelmäßig um sogenanntes ursprüngliches gemeindefreies Gebiet, da dieser Bereich in der Regel zu keiner Zeit durch Hoheitsakt mit einer Grenzbestimmung dem Gebiet einer Gemeinde zugewiesen oder zum gemeindefreien Gebiet erklärt worden ist.

Die Abgeordnete Jensen ordnet diesen Sachverhalt so ein: „Dieser Umstand bedeutet für die Gemeinde- und Kreisfeuerwehren in Friesland, dass sie im Bereich der Nordsee seewärts im Wattbereich für das Gebiet zwischen der mittleren Tidenhochwasserlinie und der 12-Meilen-Zone nicht zuständig sind, es sei denn, dass das Gebiet einer bestimmten Gemeinde zugewiesen wurde. In diesem Bereich ist nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz daher das Land für den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung zuständig. Das betrifft auch ganz praktisch Kosten- und Versicherungsfragen bei Einsätzen in diesem Gebiet“, so Jensen. Die Einsatzleitung in diesen gemeindefreien Gebieten kann zudem nach § 23 Abs. 4 des niedersächsischen Brandschutzgesetzes von den dort genannten Stellen bestimmt werden.