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Stärkungspaket für Landwirtschaft, sichere Ernährung und vitales Forsten in Deutschland

Beschluss des Präsidiums der CDU Deutschlands

29. Januar 2024

Stärkungspaket für Landwirtschaft, sichere Ernährung und
vitales Forsten in Deutschland


Die Sicherheit der Ernährung, Erzeugung von Lebensmitteln, Tierhaltung, Nutzung von heimischen Rohstoffen, die Zukunft der ländlichen Räume bewegen die Menschen in unserem Land – in und außerhalb von Krisen. Für uns sind dies grundlegende Themen für ein gutes und sicheres Leben, die deshalb auch im Mittelpunkt unseres politischen Handelns stehen.

Anders als die Bundesregierung bekennen wir uns zu unseren heimischen Erzeugern. Wir brauchen sie für unser Leben. Unsere landwirtschaftlichen Betriebe sorgen gemeinsam mit Tierhaltern, Gärtnern, Obst- und Gemüsebauern, Winzern, Fischern, Waldbauern, Jägern und Forstwirten für gesunde, sichere und bezahlbare Lebensmittel sowie umweltfreundliche Rohstoffe aus deutschen Landen. Sie sind die Herzkammer der ländlichen Regionen. Dieses Verständnis unterscheidet uns grundlegend von der Politik
der Ampel-Regierung.

Mit allen vor- und nachgelagerten Bereichen sind Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft nach wie vor Wirtschaftsmotor in vielen Regionen und eine Schlüsselbranche. Die Bruttowertschöpfung in Deutschland liegt bei 218 Milliarden Euro. Jeder zehnte Arbeitsplatz in Deutschland ist mit dem Agrarbereich verknüpft.

Unsere Kulturlandschaften wurden von Bauern, Winzern, Waldbauern in Jahrhunderten geschaffen und werden von diesen bis heute gepflegt. Ihre Familien, ihre nachhaltige Lebensweise sind eine gesellschaftliche Säule in den Dörfern. Erzeugung und Herstellung von sicheren, bezahlbaren Lebensmitteln und nachwachsenden Rohstoffen sind lebenswichtig und schützen unsere nationale und europäische Unabhängigkeit.

Dies trägt dazu bei, den globalen Brotkorb zu füllen. Auch Umwelt-, Natur- und Klimaschutz können nur zusammen mit Land- und Forstwirtschaft weiter vorangebracht werden. Die Landwirtschaft ist Teil der Lösung, wenn wir über den Klimaschutz sprechen und eben nicht das Problem.

Dennoch stehen unsere grünen Betriebe im Dauerfeuer. Das Gros der Kunden erwartet Höchstleistungen zu Tiefstpreisen. Inflation, künstliche Energieverknappung und das mangelhafte Krisenmanagement der Bundesregierung erhöhen die Kosten massiv. Es gibt einen Wettbewerb um Flächen zwischen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Naturschutz und Spekulanten. Versiegelung und Kompensation treiben die Bodenpreise in die Höhe. Investitionen werden durch fehlende Planungssicherheit konterkariert. Auflagen und bürokratische Lasten nehmen ungeahnte Ausmaße an. Auch in Folge dieser massiven Belastungen werden lediglich 20 Prozent des Obst- und 40 Prozent des Gemüsebedarfs in unserem Land produziert. Ebenso stellt sich die Situation in der Fleischerzeugung dar: einem Abbau der Tierhaltung bei uns stehen steigende Fleischeinfuhren aus anderen EU- und außereuropäischen Ländern gegenüber. Der
Import von Agrarprodukten, die unter deutlich schlechteren Standards erzeugt werden, nimmt stetig zu.

Den nationalen Betrieben fehlt es jedoch an Planungs- und Rechtssicherheit. Unsere Betriebe im Land brauchen wieder Zuversicht, Vertrauen, Planbarkeit und den politischen Rahmen, um ihr Potenzial zu entfesseln. Deutschland und seine heimische Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft gehören untrennbar zusammen. Deshalb stehen wir an der Seite der Betriebe, ihrer Familien und Beschäftigten. Diese brauchen einen Befreiungsschlag. Gemeinsam mit ihnen wollen wir dafür arbeiten. Jedem muss
klar sein: Hört ein landwirtschaftlicher Betrieb auf, schließt nicht irgendein Betrieb, sondern auch eine ganze Familie verliert ihre Existenz.

Unser Stärkungspaket setzt deshalb auf Investitionen, Innovationen, Bürokratieabbau und ein Belastungsmoratorium. Jeder Euro, der in die ländlichen Räume geht, löst weitere Folgeinvestitionen aus. Innovationen sichern die Wettbewerbsfähigkeit und sind der Hebel für mehr Klima- und Umweltschutz. Bürokratieabbau setzt Zeit und Kraft frei und spart Kosten. Ein Belastungsmoratorium sorgt für Wettbewerbsgleichheit und bringt auch die ersehnte Planungs- und Rechtssicherheit mit sich.

Wir wollen mit unserem 10-Punkte-Plan:

  1. Faire Wettbewerbsbedingungen für unsere Betriebe in Europa
    Den Rahmen dafür setzt die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP). Wir kämpfen gegen einen Abbau der Mittel, für Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht, für Anreize statt Verbote, für weniger Bürokratie. Unabhängig vom Budget muss es weniger Auflagen für die Betriebe geben. Deutschland muss seinen Einfluss geltend machen, dass die Anforderungen gerade an die Land- und Forstwirtschaft verhältnismäßig sind. Der nationale Gesetzgeber darf den europäischen Rahmen nicht ständig weiter einschränken. Heute sind Landwirte einen beträchtlichen Teil ihrer Zeit im Büro, füllen Formulare und Anträge aus und tun nicht mehr vordergründig das, was ihre wichtigste Aufgabe ist, nämlich Tiere zu versorgen und Lebensmittel zu produzieren. Jeder Schritt muss dokumentiert und belegt werden, in keiner anderen Branche gibt es derartige Auflagen. Bauern sollen wieder Bauern sein können. Landwirtschaft ist systemrelevant. Pandemie und die Auswirkungen des russischen Angriffs auf die Ukraine haben gezeigt, dass Ernährungs- und Rohstoffsicherheit keine Selbstverständlichkeit sind. Die EU muss ihren Fokus deshalb wieder stärker auf die Sicherung der Produktion von Nahrungsmitteln und Rohstoffen legen. Darauf sind die GAP-Mittel auszurichten. Die verlässliche Bereitstellung hochwertiger Nahrungsmittel ist eine öffentliche Leistung und keine rein privatwirtschaftliche Angelegenheit. Folglich darf die GAP auch nicht allein auf Klimaschutz, Naturschutz oder Biodiversität ausgerichtet werden, sondern sie muss weiterhin zuallererst die Erzeugung von Nahrungsmitteln als systemrelevante Leistung unterstützen. Das zukünftige Budget der GAP muss der strategischen Aufgabe der Sicherung der
    Ernährungssouveränität Europas ebenso wie den Zielen des Klima- und Umweltschutzes entsprechen und erhöht werden. Die GAP muss nicht nur unbürokratischer und zielgenauer werden, sondern den Landwirten mit einer starken ökonomischen Säule erlauben, ein ausreichendes Einkommen zu erzielen und ihnen den notwendigen Schutz auf den stark schwankenden Agrarmärkten bieten. Die Direktzahlungen sollen zu einer echten Honorierung der vielfältigen Leistungen der Landwirtschaft weiterentwickelt und von unverhältnismäßigen Auflagen und Konditionierungen befreit werden. Es ist gut, dass der Green Deal angesichts der vielen neuen Herausforderungen derzeit neu aufgestellt wird. Dies muss mit und nicht gegen die heimische Landwirtschaft und mit dem übergeordneten Ziel geschehen, die Landwirtschaft nachhaltiger und
    wettbewerbsfähiger zu machen. Klimaschutz und Wirtschaft sind kein Gegensatz. Dem wurden die bisherigen Gesetzesvorschläge nicht gerecht. Sie waren mehr auf Quantität als auf Qualität ausgerichtet und ohne Rücksichtnahme auf die aktuelle Weltlage, welche auch die Ernährungssicherheit maßgeblich beeinflusst. Am deutlichsten wurde dies beim Vorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) mit Pauschalverboten und unrealistischen Reduktionszielen. Die Landwirtschaft wurde nicht ausreichend in den Entscheidungsprozess einbezogen. Deshalb wurde der Gesetzesvorschlag folgerichtig in der ersten Lesung im EU-Parlament abgelehnt. Die deutsche Land- und Forstwirtschaft braucht gleiche Chancen im Wettbewerb mit den europäischen Nachbarn. Dafür sind EU-Regelungen 1:1 umzusetzen und dabei alle Spielräume zugunsten der deutschen Landwirtschaft zu nutzen, wie die Öffnung der deutschen Pflanzenschutzmittelanwendungsverordnung, entsprechend den Möglichkeiten des EU-Rechts. Nur so können zusätzliche Wettbewerbsverzerrungen in der Europäischen Union verhindert und die regionale Produktion vor Ort gestärkt werden. Einseitige Belastungen und einschränkende Regelungen für deutsche Bauern, die es in anderen EU-Staaten nicht gibt, lehnen wir strikt ab. Das gilt für die Streichung der Agrardieselrückvergütung ebenso wie für die Pläne der Bundesregierung zu gesonderten Anforderungen für die Mastgeflügelhaltung in Deutschland, obwohl eine entsprechende EU-Regelung in Vorbereitung ist.
  2. Land- und forstwirtschaftliche Flächen schonen
    Der Beitrag von Land- und Forstwirtschaft zur – auch – globalen Ernährungs- und Rohstoffsicherung ist wichtiger denn je. Dafür muss der außerlandwirtschaftliche Flächenverbrauch durch Versiegelung und Kompensation auf das unvermeidbare Maß begrenzt werden. Für den Naturschutzausgleich sollen keine wertvollen landwirtschaftlichen Flächen aus der Erzeugung genommen werden. Wenig gepflegt sind solche Flächen oft auch kein Gewinn für den Naturschutz. Stattdessen muss qualitativer Naturschutz Vorrang vor einer quantitativen Flächenstilllegung haben. Zentrales Instrument der Ausgleichsmaßnahmen sollen deshalb produktionsintegrierte Maßnahmen sein. Der Vorrang von produktionsintegrierten Maßnahmen ist in einer allgemein verbindlichen
    Bundeskompensationsverordnung festzuschreiben. Zur Ernährungssicherung aus eigener Kraft benötigen wir einen Mindestflächenschutz für die landwirtschaftliche Urproduktion. Damit sind Flächenstilllegungen nicht vereinbar. Deshalb muss die Pflicht zur Stilllegung von Agrarflächen auf EU- und nationaler Ebene dauerhaft entfallen. Dies gilt auch für die verpflichtende Wiedervernässung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Die EU darf die Industrieemissionsrichtlinie nicht auf die Landwirtschaft ausweiten. Der Ausbau der erneuerbaren Energien und die landwirtschaftliche Lebensmittel- und Rohstofferzeugung müssen gleichermaßen geleistet werden. Deshalb müssen die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass insbesondere für Photovoltaik-Anlagen vorrangig Dachflächen, Überbauungen, Konversions- und bereits versiegelte Flächen
    genutzt werden. Der Ausbau darf nicht in großem Maße unkontrolliert zu Lasten der landwirtschaftlichen Nutzfläche erfolgen. Ebenso gilt es Agri-PV, also eine Doppelnutzung der Fläche für Landwirtschaft und PV-Anlagen, ökonomisch interessant zu machen. Für erneuerbare Energieanlagen ist die Verpflichtung zum Naturschutzausgleich zu streichen. Den Wohnungsbau, insbesondere den Mietwohnungsbau in den Ballungszentren, gilt es möglichst flächensparsam zu gestalten. Die Kommunen brauchen Anreize, verstärkt innerörtliche Potenziale für Wohnraum zu erschließen. Aktiv wirtschaftende Landwirte brauchen eine stärkere Rechtsstellung. Unser Ziel ist ein
    Bodenverkehrsrecht, das den Interessen der selbstständig wirtschaftenden, regional ansässigen Betrieben Rechnung trägt und sie stärkt.
  3. Mehr Tierwohl braucht mehr Rechtssicherheit, Transparenz und Investitionen
    Wir bekennen uns zu unserer Tierhaltung. Sie leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung der weltweiten Eiweißversorgung. Global betrachtet sind 70 Prozent der Weltagrarfläche Grünland. Diese Flächen sind landwirtschaftlich nur mittels Tierhaltung nutzbar. Die Tierhaltung in Deutschland sorgt zudem für Wertschöpfung in den ländlichen Regionen und ist unverzichtbarer Teil einer kreislauforientierten Land- und Ernährungswirtschaft. Grünland ist darüber hinaus neben dem Wald einer der wichtigsten und effizientesten CO2-Speicher – aber nur dann, wenn es beweidet wird. Für eine Tierhaltung mit Zukunft sind die Empfehlungen des Kompetenznetzwerks
    Nutztierhaltung (Borchert-Kommission) so schnell wie möglich mit einer tragfähigen und verlässlichen Finanzierung umzusetzen. Denn die Kosten für die gesellschaftlich gewünschten Tierwohlverbesserungen können unter den aktuellen Wettbewerbsbedingungen nicht am Markt erlöst werden. Langfristige Investitionen auch und gerade in die Nutztierhaltung müssen abgesichert sein. Dafür ist Bestandsschutz für erteilte Betriebserlaubnisse für die Dauer der Abschreibung erforderlich. Für die erforderlichen Stallneu- und -umbauten sind die erforderlichen Änderungen des Bau- und Umweltrechts vorzunehmen. Unsere Betriebe – ob mit oder ohne Tierhaltung – sowie unsere Junglandwirtinnen und Junglandwirte benötigen Rechtssicherheit und eine Zukunftsperspektive, um wieder zu investieren.
  4. Klima- und Naturschutz Hand in Hand mit Land- und Forstwirtschaft – Eigentum
    achten und Leistung honorieren

    Unsere landwirtschaftlichen Betriebe haben ein Recht auf Schutz ihres Eigentums. Großflächige Bewirtschaftungsauflagen und Unterschutzstellungen gegen den Willen der Landwirte lehnen wir deshalb ab. Denn wir wissen: Klima- und Naturschutz geht nur mit Land- und Forstwirtschaft. Sie ist Teil der Lösung. Deshalb setzen wir auf vertragliche Vereinbarungen auf Augenhöhe wie Vertragsnaturschutz, Kooperation und Agrarumweltmaßnahmen. Unvermeidliche Eingriffe müssen angemessen ausgeglichen werden. Zur Erreichung der klima- und umweltpolitischen Ziele braucht die Landwirtschaft Freiräume statt Detailvorgaben, Innovation statt Stilllegung. Digitalisierung statt
    analoger Begrenzung, Effizienz statt Produktionsaufgabe, Anreize statt Verbote. Unsere Leitlinie für den nachhaltigen Landbau ist Ressourceneffizienz und nicht Extensivierung. Moderner Pflanzenschutz ist für die Sicherung der Ernährung unerlässlich. Deshalb muss sein Einsatz in Landwirtschaft, Garten-, Obst- und Weinbau möglich bleiben. Hier steht der Schutz der Lebensmittel vor Pilzkrankheiten und Schädlingen sowie deren Qualität im Mittelpunkt. Landwirte haben eine hohe Fach- und Sachkompetenz, sie setzen Pflanzenschutzmittel nur dort ein wo möglich und nur in dem Umfang wie nötig. Wir streben eine deutliche Verkürzung der derzeitigen Zulassungszeiten von bis zu 15 Jahren an, damit umweltschonendere Pflanzenschutzmittel schneller zum Einsatz kommen können. Die Umwelt- und Klimaschutzleistungen von Landwirtschaft und Wald durch zusätzliche CO2-Speicherung und -bindung müssen honoriert werden. Dafür braucht es
    einen verlässlichen Rahmen.
  5. Wald schützen durch nützen
    Der Wald in Deutschland ist unser Klimaschützer Nummer eins. Er liefert den nachwachsenden Rohstoff Holz, ist Wirtschaftsfaktor gerade für die ländlichen Räume und unverzichtbarer Erholungsraum. Waldbewirtschaftung und Waldnutzung sind zwei Seiten einer Medaille. Nur die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern und Forsten sichert die CO2-Bindungskraft und die Ökosystemleistungen. Dieser Tatsache muss bei der Novelle des Bundeswaldgesetzes Rechnung getragen werden. Die nachhaltige Nutzung der Wälder gehört in den Mittelpunkt jeder Forst- und Waldstrategie. Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes sind als Einheit zu betrachten. Ihre CO2- Bindungskraft darf nicht durch die Herausnahme großer Waldflächen aus der Nutzung
    geschwächt werden. Wir fördern den Auf- und Umbau klimastabiler und standortangepasster Wälder, wenn erforderlich, auch mit nicht heimischen Baumarten. Die Waldbauern sichern mit der nachhaltigen Bewirtschaftung und Nutzung des Waldes seine vielfältigen Funktionen. Dabei verdienen sie Unterstützung. Wir werden die deutschen Waldeigentümer dabei unterstützen, alle Einsatzmöglichkeiten von Holz zu nutzen. Dazu gehören auch eine sinnvolle energetische Verwertung aus regionaler Forstwirtschaft sowie die Umsetzung einer Holzbaustrategie, die Holz zum langfristigen CO2-Speicher macht. Das Eigentum – auch im Forstbereich – darf nicht infrage gestellt werden.
  6. Politik mit Wissenschaft und Nachhaltigkeitskriterien berechenbar machen
    Agrar-, Ernährungs- und Forstpolitik müssen auf der Grundlage von Daten, Fakten und Folgenabschätzung erfolgen. Ideologie und Emotionen sind schlechte Berater. Die Nachhaltigkeit eines Betriebes – ob ökologisch oder konventionell – muss objektiv abgebildet werden. Dafür sind Nachhaltigkeitsindikatoren zu entwickeln, die wissenschaftsbasiert, vergleich-, mess- und überprüfbar sein müssen und die die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – Ökologie, Ökonomie und Soziales – gleichwertig berücksichtigen. Diese müssen der Landwirtschaft dienen. Deshalb dürfen damit keine Wettbewerbsnachteile einhergehen. Entsprechend sind Regulierungen wie die aktuelle EU-Nitrat-Richtlinie zu überarbeiten. Diese muss zukünftig alle Nitrateinträge umfassen und ein europaweit einheitliches Messstellennetz vorsehen. Wissenschaftlich unbegründete Bewirtschaftungsauflagen wie z. B. beim nitratbindenden Grünland, lehnen wir ab.
  7. Chancen durch Technologieoffenheit, Innovationen und Marketing nutzen
    Die Sicherung der Welternährung geht uns alle an. Mittels neuer Methoden wie der Genschere CRISPR/Cas können Pflanzen gezüchtet werden, die nicht nur mehr Ertrag bringen, sondern auch weniger Pflanzenschutzmittel benötigen und besser für veränderte klimatische Bedingungen gewappnet sind. Damit neue Züchtungstechnologien auch in Europa zum Einsatz kommen und unsere Landwirte profitieren können, brauchen wir einen neuen Rechtsrahmen in der EU und national. Sorten, die in gleicher Form auch auf natürlichem Weg oder durch konventionelle Züchtung entstehen könnten, sollen nicht länger unter die Regeln des Gentechnikrechts fallen und auch keiner gesonderten Kennzeichnungspflicht unterliegen. Digitalisierung wird heute schon vielfach in der „Landwirtschaft 4.0“ gelebt. Diese ist keine Bedrohung, sondern eine große Chance. Um eine führende Rolle Deutschlands zu erreichen, benötigen sowohl kleine als auch größere Betriebe Unterstützung. Unsere Land- und Ernährungswirtschaft muss neue Chancen nutzen können. Dazu gehören z. B. auch alternative Proteinquellen. Dafür sind die Rahmenbedingungen
    entsprechend anzupassen. Die Leistungen unserer Landwirtschaft müssen stärker sichtbar werden. Wir brauchen eine landwirtschaftliche Marketingagentur, die Produkte „Made in Germany“ im In- und Ausland stärker bewirbt und landwirtschaftliche Betriebe bei ihrer Vermarktung unterstützt.
  8. Die Energiewende mit Land- und Forstwirtschaft
    Wir bekennen uns zu erneuerbaren Energien aus land- und forstwirtschaftlicher Produktion. Die Landwirtschaft erzeugt nicht nur Lebens- und Futtermittel, sondern produziert auf ihren landwirtschaftlichen Flächen und Betrieben erneuerbare Energien. Ob Energiepflanzen, wie Mais oder Raps, Gülle, Reststoffe oder Agroforstwirtschaft: Landwirtinnen und Landwirte produzieren am Markt und für den Markt. Zur Entfaltung ihres Potenzials sind sinnvolle Anschlusskonzepte für Erneuerbare Energien-Anlagen erforderlich. Denn der Rückbau dieser Anlagen schadet wirtschafts- und klimapolitisch. Dafür ist die Diskriminierung der Bioenergie zu beenden, sind Verfahren und
    Genehmigungen für z. B. den Bau von Biogasanlagen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Grundeigentümer sind beim Netzausbau zu beteiligen.
  9. Mehr Freiheit und Zeit für die Betriebe
    Unsere Betriebe brauchen keinen staatlichen Vormund. Jede neue Auflage trifft gerade die kleineren Betriebe und verschärft den Strukturwandel rasant. Die Gesamtbelastung ist längst erreicht. Dennoch wurde noch nie so viel an Regulierung und Auflagen neu geschaffen. Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft brauchen einen fairen Rahmen – wie jeder Betrieb in Deutschland. Sie sind Unternehmer und müssen produzieren, was der Markt verlangt. Deshalb machen wir keinen Unterschied zwischen konventionellem und ökologischem Landbau. Beide Bewirtschaftungsformen haben ihre Stärken und Daseinsberechtigung. Die Landwirte wollen wirtschaften und nicht an den Schreibtisch gefesselt sein. Eine Bagatellregelung für Rückforderungen und Zinsen bei EU-, Bundes- oder Landesmitteln wäre ein Anfang. Agrarförderanträge müssen dringend vereinfacht und praktikabel gestaltet werden. Es braucht eine grundsätzliche Bürokratie-Bestandsaufnahme. Unter Einbindung des Berufsstandes ist z. B. festzustellen, welche Berichtspflichten komplett entfallen oder vereinfacht werden müssen. Ein bundesweites Verbandsklagerecht von Nichtregierungsorganisationen lehnen wir ab.
  10. Stärkung und Förderung der ländlichen Räume
    Es ist Teil der Daseinsvorsorge des Staates, dafür zu sorgen, dass Menschen auch auf dem Land gut und sicher leben können. Hierzu gehören vor allem eine ärztliche Grundversorgung, digitale Infrastruktur, Zugang zu Bildung und öffentlichen Verwaltungsleistungen. Wir unterstützen Unternehmen, sich im ländlichen Raum anzusiedeln. Technologische Entwicklungen wie Telemedizin, autonomes Fahren und Drohnen geben Perspektiven und machen den ländlichen Raum attraktiv. Die von der Ampel-Koalition aktuell vorgesehenen massiven Einschnitte bei wichtigen Förderprogrammen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sind ein Schlag ins Gesicht der Menschen in den ländlichen Räumen. Die ländlichen Räume dürfen nicht ausgeblutet werden. Sie brauchen nicht weniger, sondern mehr Investitionen in Infrastruktur.