Gleichstellung aller Blaulichtdienste muss endlich gesetzlich verankert werden
Seit 1998 existiert die Psychosoziale Notfallversorgung des DRK Jeverland. Gegründet wurde sie in Zusammenarbeit mit den Kirchen, dem DRK, Feuerwehr und der Polizei.
Die Erstausstattung bestand vor 27 Jahren aus einem Funkempfänger, einem Helm und einem Rucksack, der Material wie Decke, Kerze und Malbuch beinhaltete.
Seitdem hat sich viel getan. Die CDU-Landtagsabgeordnete für Friesland/ Jade, Katharina Jensen, hat sich bei einem Besuch der DRK Bereitschaft Schortens von den aktuellen Herausforderungen berichten lassen und die Ausrüstung begutachtet. Erst im Sommer 2024 kam ein neues Fahrzeug für die Notfallseelsorge hinzu, das wichtige Ausstattungsmerkmale für Gespräche mit Betroffenen am Einsatzort, wie zum Beispiel getönte Scheiben und einen Tisch, gewährleistet.
„Wir Notfallseelsorger arbeiten alle ehrenamtlich“ erklärt der Fachbereichsleiter Dieter Becker. Nach einer siebenmonatigen Ausbildung und einer mehrmonatigen Hospitationsphase werden sie bei Bedarf über die Rettungsleitstelle angefordert. Die Entscheidung, ob ein Notfallseelsorger benötigt wird, liegt bei der jeweiligen Einsatzleitung. Ob Verkehrsunfälle, Todesfälle oder belastende Einsätze für Rettungskräfte – die Notfallseelsorger stehen parat, um die schlimmste Last oder traumatische Folgen mit aufzuarbeiten. Da die Entscheidung, ob ein Notfallseelsorger alarmiert wird, bei der Einsatzleitung liegt, ist es gerade in der Hektik des Einsatzes nicht gewährleistet, dass auch rechtzeitig der Wunsch nach einem Notfallseelsorger an die Leitstelle gegeben wird. Hier wünschen sich die Ehrenamtlichen eine festgelegte Alarmierung bei schwerwiegenden Szenarien. Ihr Credo: wir kommen gern einmal zu viel aus zu wenig.
Finanziert werden das DRK und seine Notfallseelsorger über Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die Ausbildung wird je nach Anbieter von der Landeskirche oder dem Roten Kreuz übernommen. Wie auch für viele andere Organisationen und Vereine ist das rückläufige Spendenverhalten in Deutschland für den Kreisverband des Deutschen Roten Kreuz Jeverland e.V. ein Problem. Die Materialausstattung wird zum Teil im Rahmen des Katastrophenschutzes vom Landkreis unterstützt.
Was für die Ehrenamtlichen beim DRK völlig unverständlich ist und einer Rekrutierung von Interessierten immer wieder im Weg steht, ist, dass Freistellungsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber sowie Lohnfortzahlungs- und Erstattungsansprüche nicht verpflichtend geregelt sind, wie es für Feuerwehrleute und THWler im Gesetz verankert ist. Das DRK fordert seit Jahren, dass ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bundesweit in Hilfsorganisationen wie dem DRK rechtlich mit den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk gleichgestellt werden.
Katharina Jensen erklärt hierzu: „Wir als CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag haben bereits im Januar 2024 eine Gesetzesänderung für eine faire Behandlung ehrenamtlicher Helfer initiiert.“
Dazu haben wir nach Gesprächen mit den betroffenen Hilfsorganisationen einen Gesetzentwurf zur Änderung sowohl des Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz (NKatSG) als auch das Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz (NRettDG) vorgelegt, der eine wesentliche Verbesserung der Freistellungs- und Erstattungsansprüche für ehrenamtliche Helfer in Katastrophenschutz, Rettungsdienst und bei freiwilligen Hilfsorganisationen anstrebt. Auch Erstattungsansprüche auf Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, die von den Hilfsorganisationen selbst organisiert werden, sollen mit aufgenommen werden. Dies soll gewährleisten, dass ehrenamtliche Kräfte im Einsatzfall über das notwendige Fachwissen verfügen.
Mit dem sogenannten Helfergleichstellungsgesetz sollen bisherige Ungleichheiten beseitigt und die Anerkennung sowie Unterstützung für die ehrenamtliche Arbeit signifikant erhöht werden.
„Es ist besonders wichtig, dass die Regelungen einheitlich und verständlicher gestaltet werden, um eine effektive Umsetzung zu gewährleisten. Nur auf diese Weise können wir das Ehrenamt fördern und die Ungleichbehandlung zwischen Mitgliedern der Feuerwehren, des THW und Mitgliedern anderer Hilfsorganisationen beenden. Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Bayern haben bereits mit entsprechenden Gesetzen reagiert, und Niedersachsen sollte diesem Beispiel folgen“ fordert Katharina Jensen.