Ihre CDU-Landtagsabgeordnete für Friesland und Jade

“#mammoBis75: Für eine persönliche Einladung der neu anspruchsberechtigten Frauen ist eine Änderung der niedersächsischen Meldedatenverordnung nötig.”

Alle anspruchsberechtigten Frauen bis zu einem Alter von 75 Jahren werden bundesweit ab Juli 2024 an Mammographie-Screenings, also dem Brustfrüherkennungsprogramm, teilnehmen können. Bisher war das nur für Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren möglich. Die Anhebung der Altersgrenze auf 75 Jahre ist der Initiative „mammoBis75“ aus Friesland zu verdanken. Der Kreislandfrauenverband Friesland-Wilhelmshaven und Ann-Kathrin Cramer, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Friesland, hatten eine Petition gestartet und mehr als 80 000 Unterschriften gesammelt. Die Neuregelung beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am 21. September diesen Jahres.

„Ich freue mich sehr über diesen tollen Erfolg und gratuliere der Initiative, die jahrelang für die Anhebung der Altersgrenze gekämpft hat“, sagt die CDU-Landtagsabgeordnete Katharina Jensen für den Wahlkreis Friesland/Jade. Gemeinsam mit ihrer Kollegin Anne Janssen (CDU) im Bund hat sie die Initiative unterstützt. „Damit die Frauen in Niedersachsen im Alter zwischen 70 und 75 Jahren künftig von ihrem Anspruch auf das Mammographie-Screening flächendeckend erfahren und entsprechend regelmäßig eingeladen werden, ist aber eine Änderung der niedersächsischen Meldedatenverordnung nötig“, erläutert Jensen. „Das ist bisher aber noch nicht geschehen.“

Damit die Zeit bis zu den regelmäßigen Einladungen für die jetzt zusätzlich anspruchsberechtigten Frauen in Niedersachen nicht zu lang wird, hatten Jensen und Janssen einen gemeinsamen Brief an Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi verfasst. „Darin haben wir diese Anpassung bereits im April dieses Jahres gefordert, aber leider bis heute keine Antwort erhalten. Man hätte hier in Niedersachsen aus meiner Sicht schon einen Schritt weiter sein können“, so Jensen.

Daher hat die Abgeordnete nun im Rahmen einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung das Thema erneut aufgegriffen. „Eine Antwort steht aber noch aus“, so Jensen. Sie hoffe nun, dass die Anpassung der niedersächsischen Meldedatenverordnung zügig in Angriff genommen werde.