Frauen in Niedersachsen zwischen 70 und 75 Jahren, die ab Juli 2024 auch am bundesweiten Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs teilnehmen können, werden vorerst keine persönliche Einladung bekommen.
Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Jensen hervor. „Damit wird Niedersachsen keine Vorreiterrolle einnehmen, wie es dem Bundesland bei der Einführung des Screenings 2005 noch gelungen ist“, kommentiert Jensen. Die Landesregierung argumentiert mit rechtlichen Gründen: So sei eine Anpassung der Niedersächsischen Meldedaten-verordnung erst dann möglich, wenn die geänderte Bundes-Richtlinie in Kraft getreten ist – das ist aber
erst für Ende 2025 geplant. Bis dahin müssen die neu anspruchsberechtigten Frauen sich also selbst informieren und entsprechend aktiv werden.
Für die bereits seit 2005 anspruchsberechtigten Frauen zwischen 50 und 69 Jahren gilt das nicht: Sie werden in Niedersachsen weiterhin im Auftrag der Krankenkassen vom Gesundheitsamt Bremen
regelmäßig zu den Screening-Terminen eingeladen. Ebenso bedauert auch Heike Langediers, Vorsitzende des Kreislandfrauenverbands Friesland-Wilhelmshaven, dass es für die Frauen ab 70 Jahren eine persönliche Einladung vorerst nicht geben wird: „Bereits 2005 hat Niedersachsen die Vorreiterrolle im qualitätsgesicherten Mammographie-Screening-Programm gegenüber allen anderen Bundesländern in Deutschland eingenommen. Das hätte ich mir auch 2023 bei der aktuellen Umsetzung der Melde-datenverordnung für eine Erweiterung der Altersgrenze im Mammographie-Screening-Programm erhofft. Dass dies nun offenbar nicht gelingt, finde ich sehr bedauerlich!“.
Die Initiative aus Friesland „#mammoBis75“ hatte für die Anhebung der Altersgrenze auf 75 Jahre erfolgreich gekämpft. Der Kreislandfrauenverband Friesland/Wilhelmshaven und Ann-Kathrin Cramer, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Friesland, hatten eine Petition gestartet und mehr als 80 000 Unterschriften gesammelt. Die Neuregelung beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) im September diesen Jahres. Heike Langediers würde es begrüßen, wenn statt der Übergangslösung, den Frauen ab 70 Jahren schnellstmöglich postalisch eine schriftliche Einladung zur Mammographie zukommen würde. „Nur so ist gewährleistet, dass Frauen zwischen 70 und 75 Jahre ihren Anspruch auch wirklich regelmäßig alle zwei Jahre wahrnehmen werden“, betont Langediers.
Laut niedersächsischem Gesundheitsministerium sollen die neu anspruchsberechtigten Frauen in der Übergangszeit stattdessen mittels einer Pressemitteilung sowie auf der Internetseite des Ministeriums auf die neue Möglichkeit aufmerksam gemacht werden. Zudem soll auch auf den einschlägigen Social-Media-Kanälen des Ministeriums entsprechend informiert werden. Man wolle darüber hinaus auch auf die niedersächsischen Vertretungen der Ärzte- und Apothekerkammer sowie der Krankenkassen zugehen, um eine breite Information der betroffenen Zielgruppe zu gewährleisten, schreibt die Landesregierung. Auch einen Flyer soll es geben. „Ich hoffe sehr, dass diese Bemühungen ausreichen werden, damit die Frauen von ihrem Anspruch auch tatsächlich erfahren“, so Jensen.