Mit einem Entschließungsantrag zur Küstenfischerei fordert die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag die Landesregierung auf, sich auf nationaler und europäischer Ebene gegen pauschale Verbote und für eine differenziertere Bewertung verschiedener Formen der mobilen Grundfischerei einzusetzen. „Unsere Küstenfischer brauchen jetzt alle Unterstützung, die sie bekommen können“, betont die CDU-Landtagsabgeordnete Katharina Jensen aus dem Wangerland, die auch Mitglied im Agrarausschuss ist.
„Der Druck, der bisher aufgebaut wurde, scheint bereits Wirkung zu zeigen. Dennoch ist es nötig, jetzt nicht nachzulassen, denn bis jetzt ist nichts entschieden“, sagt sie. Die Nachricht, dass nach Plänen der EU-Kommission Fischern an der Nordseeküste bereits ab 2024 verboten werden soll, so genannte „grundberührende Fischerei“ auszuüben, schlug hohe Wellen und führte zu massiven Protesten seitens der Küstenfischer an der Nordsee. Inzwischen hat Virginijus Sinkevičius, EU-Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei, in seiner Antwort Anfang April auf ein Schreiben der Abgeordneten der Europäischen Volkspartei David McAllister, Jens Giesecke und Niclas Herbst die kulturelle Bedeutung der Küstenfischerei sowie ihre Bemühungen um eine ökologisch nachhaltige Fischerei anerkannt. Er hat zugleich zugesichert, dass die Europäische Kommission „für März 2024 kein pauschales Verbot von Grundschleppnetzen in Meeresschutzgebieten“ plant.
Aus Sicht von Katharina Jensen und ihrer Landtagsfraktion muss die rot-grüne niedersächsische Landesregierung auf nationaler und europäischer Ebene dafür werben, dass die Küstenfischerei in ihrer bisherigen Form erlaubt bleibt, sofern Forschungsergebnisse zeigen, dass von ihr nur geringe Auswirkungen auf den Zustand der Meeresökosysteme ausgehen, oder – falls dies nicht der Fall sein sollte – zumindest so lange praktiziert werden kann, bis innovative, schonendere Formen der Fischerei entwickelt und zur Praxisreife gebracht worden sind.
„Bei uns an der Nordseeküste herrscht Konsens, dass die Küstenfischerei grundsätzlich erhalten bleiben muss und keinen EU-Verboten zum Opfer fallen darf“, betont Jensen. Das zeige auch eine kürzlich auf den Weg gebrachte Resolution des Kreisausschusses des Landkreises Friesland, in der sich die Mitglieder deutlich hinter die Küstenfischer stellen. Sie fordern unter anderem, dass die EU-Kommission begreifen müsse, dass die Küstenfischerei ein unverzichtbarer Bestandteil der Landeskultur in der Küstenregion sei.
Zum Hintergrund:
Die Krabben- und Muschelfischerei (kurz: Küstenfischerei) hat an der deutschen Nordseeküste eine lange Tradition. Garnelen etwa werden seit dem 17. Jahrhundert im deutschen Wattenmeer gefangen. In ihrer heute bekannten Form existiert die Küstenfischerei etwa seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Sie ist damit im Nordseeraum einer der ältesten Zweige der Fischerei mit einer großen kulturellen und wirtschaftlichen Bedeutung, nicht zuletzt aufgrund ihrer engen Verknüpfung mit dem Tourismus. Nach Angaben des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gingen 2020 noch rund 100 Krabbenkutter von Niedersachsen aus auf Fangfahrt. Mehr als 50 Prozent der Umsätze der niedersächsischen Küstenfischerei werden im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer erzielt. Die Küsten-, namentlich die Krabbenfischerei in der Nordsee wird mit Hilfe leichter Baumkurren ohne Scheuchketten durchgeführt.