Ihre CDU-Landtagsabgeordnete für Friesland und Jade

Vorratsdatenspeicherung: „Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch schützen!“

+++ Katharina Jensen MdL: „Der Rechtsrahmen zur Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten muss ausgeschöpft werden.“

In der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 14. Dezember 2022 hat die CDU-Fraktion einen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem insbesondere Kinder- und Jugendliche wirksamer vor sexuellem Missbrauch geschützt werden sollen. Hierzu teilt die Landtagsabgeordnete für Friesland und Jade Katharina Jensen MdL heute mit:

„Noch immer kommen Straftäter davon, weil keine rechtskonforme Speicherung von IP-Adressen möglich ist. Dabei hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung genau aufgezeigt, wie das möglich ist. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, mit einer Bundesratsinitiative endlich Druck auf die Bundesregierung in dieser Sache auszuüben. Wir alle erinnern uns an die grausamen Verbrechen eines Ronny Rieken oder eines Rolf Diesterweg. Deutschland sollte daher alle verfügbaren Mittel nutzen können, um solche schrecklichen Taten zu verhindern“.

Der EuGH habe mit seiner Entscheidung den Mitgliedstaaten ausdrücklich Spielräume eröffnet, unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Verkehrs- und Standortdaten allgemein und unterschiedslos auf Vorrat zu speichern, wenn sich der betroffene Mitgliedstaat einer als real und aktuell oder vorhersehbar einzustufenden ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit gegenübersieht. „Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es um die Bekämpfung schwerer Kriminalität wie z. B. die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet oder den sexuellen Missbrauch von Kindern geht“, so Jensen weiter. „Hinzu kommt die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Danach schützt das Grundgesetz nicht nur vor Eingriffen in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, sondern der Staat hat auch die Verpflichtung, seine Bürgerinnen und Bürger vor rechtswidrigen Eingriffen in Form von Straftaten zu schützen. Auf das Ermittlungsinstrument der Vorratsdatenspeicherung bezogen kann dies nur bedeuten, dass der Bundesgesetzgeber die im EuGH-Urteil aufgezeigten Handlungsspielräume für eine gesetzliche Regelung nutzen muss, um insbesondere Kinder- und Jugendliche wirksam vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Darauf zielen wir mit unserem Antrag ab.“

Bild: CDU/Christiane Lang